Unsere Schwerpunkte:

Wir finden den besten Weg.

Auch durch schwieriges Terrain.

Unsere besondere Expertise bei der Konfliktlösung sowie Vertragsverhandlung und -gestaltung verbinden wir mit langjähriger Erfahrung in einer großen Bandbreite an Branchen und Fachgebieten. Über besondere Expertise verfügen wir insbesondere in folgenden Bereichen:

Streitigkeiten in Projekten des Anlagen- und Maschinenbaus weisen oftmals eine besondere Komplexität auf. Hier stehen wir unseren Mandant:innen als versierte anwaltliche Berater und Vertreter zur Seite.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Mandant:innen in Streitigkeiten im Zusammenhang mit technischen Projekten, u. a. Streitigkeiten betreffend Schnittstellenrisiken und Mehrvergütungsforderungen, Konflikte aufgrund von Bauablaufstörungen und Mängeln sowie streitige Auseinandersetzungen im Kontext von Leistungs- und Lieferketten mit einer Vielzahl von Projektbeteiligten.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Projektstreitigkeiten kennen wir die einschlägigen Vertragswerke und Projektstrukturen. Zudem verfügen wir über spezifische Kenntnisse hinsichtlich einer großen Bandbreite von Industrien und Branchen (u. a. Wind-Energie, Schwerindustrie, Automatisierung, Defense, Schiffbau).

Wir unterstützen unsere Mandant:innen bei der außergerichtlichen Konfliktlösung und fechten Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten für unsere Mandanten entschlossen aus. Mit den spezifischen Konfliktlösungsinstrumenten im Kontext projektbezogener Streitigkeiten (u. a. Schiedsverfahren, Schiedsgutachtenverfahren, DAB-Verfahren, mehrstufige und hybride Konfliktlösungsinstrumente) sind wir bestens vertraut.

  • Vertretung eines Unternehmens im Zusammenhang mit Schäden an einem Glasschmelzofen aufgrund eines fehlerhaften Temperprozesses
  • Vertretung eines Unternehmens in Rechtsstreit um Mehrvergütungsforderungen und Baubehinderungen bei der Installation von Offshore-Windenergieanlagen
  • Vertretung eines DAX 40 Unternehmens in einem Beweissicherungsverfahren nach Inanspruchnahme aus Gewährleistung
  • Beratung eines Unternehmens wegen der Lieferung schadhafter Zugfenster für Personenzüge
  • Vertretung eines Unternehmens im Zusammenhang mit einer angeblich fehlerhaften Automatisierungssoftware für speicherprogrammierbare Steuerungen
  • Beratung eines Unternehmens im Zusammenhang mit schadhaften Zuliefererteilen für Gasturbinen
  • Gerichtliche Vertretung eines Unternehmens in komplexem Rechtsstreit in einem grenzüberschreitenden Schiffbauprojekt


(Referenzmandate enthalten auch Anwaltstätigkeiten unserer Anwält:innen in früheren Kanzleien)

Auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien verfügen wir über besondere Branchenexpertise, u.a. im Bereich Windkraft, Photovoltaik und grüner Wasserstoff.

Wir haben langjährige Erfahrung mit der Vertretung von Mandant:innen in einem breiten Spektrum von Streitigkeiten im Bereich erneuerbare Energien: Von Streitigkeiten im Rahmen der Errichtung von Wind- und Solarparks über Auseinandersetzungen im Kontext von Liefer- und Wartungsverträgen, von Gewährleistungsfragen sowie Schadensfällen bis hin zu Auseinandersetzungen zwischen Projektpartnern und versicherungsrechtlichen Streitigkeiten unter Construction All Risk (CAR) und Business Interruption (BI) Deckungen.

Stets ist es unser Ziel, die bestmögliche Lösung für unsere Mandant:innen zu finden. Neben der hohen Qualität unserer Arbeit schätzen unsere Mandant:innen dabei insbesondere auch unser spezifisches Industrie-Know-how sowie unser technisches Verständnis.

Aufgrund ihrer besonderen Branchenexpertise sind Anwält:innen unserer Kanzlei auch gefragte Schiedsrichter:innen in Schiedsverfahren mit einem Hintergrund im Bereich der erneuerbaren Energien.

  • Vertretung eines Unternehmens in einem Verfahren um Mehrvergütungsansprüche und Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit dem Bau eines Offshore-Windparks
  • Vertretung eines Solaranlagenherstellers in einem Verfahren um Gewährleistungsansprüche mit Zulieferer
  • Beratung und Vertretung in Rechtstreit im Zusammenhang mit Versicherungsdeckung betreffend Serienschäden an Offshore-Windenergieanlagen
  • Gerichtliche Vertretung eines Zulieferers in Rechtsstreitigkeit betreffend Mangelbehauptungen im Zusammenhang mit Werkleistungen für Offshore-Windpark
  • Beratung eines Family Office beim Aufbau einer Photovoltaik-Unternehmensgruppe


(Referenzmandate enthalten auch Anwaltstätigkeiten unserer Anwält:innen in früheren Kanzleien)

Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung – kurz ESG – sind zentrale Themen unserer Zeit. Veränderte Erwartungen von Kund:innen, Auftraggeber:innen und Investor:innen stellen Unternehmen diesbezüglich vor große Herausforderungen. Zurecht steht das Thema ESG daher bei vielen Unternehmen bereits ganz oben auf der Agenda.

Auch die rechtlichen Aspekte des Themas ESG nehmen für Unternehmen stetig zu: Dazu zählen spezifische gesetzliche Vorgaben, wie etwa das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), aber auch die Zunahme von „Klimaklagen“ und von Inanspruchnahmen wegen sogenanntem „Greenwashing“. In Liefer- und Leistungsketten drohen im Falle von ESG-Verstößen komplexe Vertragsstreitigkeiten. Für Geschäftsführer:innen und Vorständ:innen stellen sich Fragen nach ESG-bezogenen Pflichten und Haftungsrisiken.

Wir unterstützen und vertreten unsere Mandant:innen in ESG-bezogenen Streitigkeiten. Diese weisen – wie das globale Thema ESG selbst – regelmäßig internationale Bezüge auf. Hier profitieren Unternehmen von unserer Kernkompetenz in komplexen internationalen Streitigkeiten.

  • Beratung eines deutschen Handelsunternehmens zu ESG bezogenen Streitigkeiten in internationalen Lieferketten
  • Beratung eines Family Office bei einem Investment in einem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Venture Capital Fonds


(Referenzmandate enthalten auch Anwaltstätigkeiten unserer Anwält:innen in früheren Kanzleien)

Das Leben von Gesellschaften ist vielfältig. Ebenso bunt sind die gesellschaftsrechtlichen Fragen, die sich Gesellschaften, ihren Gesellschafter:innen und Leitungsorganen regelmäßig stellen. Wir beraten und unterstützen unsere Mandant:innen in der gesamten Bandbreite des GmbH-, Aktien und Personengesellschaftsrechts sowie im Corporate Housekeeping: von der Unternehmensgründung bis zur Liquidation. Zu unseren Mandant:innen zählen national und international tätige Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen, vom Startup über den Mittelstand und Familienunternehmen bis hin zu börsennotierten Aktiengesellschaften und ausländischen Unternehmen sowie deren deutsche Tochtergesellschaften. Darüber hinaus beraten wir Investoren:innen, Gesellschafter:innen und die Mitglieder der Leitungsorgane von Unternehmen .

Zu den Kernthemen unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung gehört neben der Gründung von Gesellschaften die Gestaltung klarer, gut strukturierter und interessengerechter Gesellschaftsverträge, Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsführerverträge. Denn aus unserer Prozesserfahrung wissen wir, dass Konflikte oft aus unklaren, ungeeigneten oder unfairen vertraglichen Regelungen resultieren.

Zudem verfügen wir über umfangreiche Erfahrung bei der Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, insbesondere mit streitigem Hintergrund. Gleichermaßen erfahren sind wir in Fragen der Organhaftung und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten sowie bei der Beratung von Transaktionen, Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen.

Ausländische Mandant:innen beraten wir bei ihrem Markteintritt in Deutschland, sei es bei der Anmeldung und Eintragung einer Zweigniederlassung, der Neugründung einer deutschen Gesellschaft oder der Errichtung eines Joint-Ventures.

  • Beratung eines norwegischen Unternehmens aus der Gesundheitsbranche beim Markteintritt in Deutschland
  • Laufende Beratung eines Handelsunternehmens bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • Beratung einer chinesischen Linienreederei beim Markteintritt in Europa und der Gründung eines Joint-Ventures mit einem deutschen Schiffsmakler und Linienagenten
  • Beratung der Gesellschafter eines Hamburger Assekuranzmaklers bei der Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile an der Gesellschaft an einen strategischen Investor und dem Abschluss einer Reinvestment-Vereinbarung
  • Beratung eines Hamburger Emissionshauses beim Corporate Housekeeping
  • Beratung eines niederländischen EdTech-Unternehmens beim Erwerb aller Geschäftsanteile an einem deutschen Betreiber einer Online-Lernplattform
  • Beratung eines Hamburger Emissionshauses beim Erwerb des gesamten Fondsgeschäfts eines Wettbewerbers mittels Kombination aus Share Deal und Asset Deal


(Referenzmandate enthalten auch Anwaltstätigkeiten unserer Anwält:innen in früheren Kanzleien)

Differenzen zwischen Gesellschafter:innen lassen sich nicht immer vermeiden. Ein Gesellschafterstreit betrifft dabei regelmäßig nicht nur die Gesellschafter:innen selbst, sondern kann Auswirkungen auf das ganze Unternehmen haben und dessen Fortbestand ernsthaft gefährden. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Gemeinsam mit unseren Mandant:innen entwickeln wir die jeweils passgenaue Strategie zur Durchsetzung der Interessen unserer Mandant:innen. Unsere Bandbreite umfasst dabei sowohl die schnelle gerichtliche Wahrung von Rechten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes als auch die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten sowie den Einsatz alternativer Streitbeilegungsmethoden wie der Mediation zur einvernehmlichen Lösung des Konflikts.

Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrung mit Post M&A-Streitigkeiten und beraten und vertreten unsere Mandant:innen nicht nur im eigentlichen Streitverfahren, sondern auch in Schiedsgutachterverfahren. Aus unserer vertragsgestaltenden Tätigkeit wissen wir, dass M&A Transaktionen vielschichtige wirtschaftliche und rechtliche Vorgänge zugrunde liegen. Häufig werden komplexe vertragliche Regelungen unter hohem Zeitdruck verhandelt. Nicht selten kommt es daher im Anschluss zu streitigen Auseinandersetzungen zwischen Käufer- und Verkäuferseite. Streitpotential bieten dabei regelmäßig vertragliche Kaufpreisanpassungsmechanismen oder Earn-Out-Regelungen. Typische Streitpunkte sind ferner Garantie- und Freistellungsverpflichtungen sowie eine potentielle Verletzung vorvertraglicher Informationspflichten durch den Verkäufer. Hiermit kennen wir uns aus.

  • Vertretung eines Privat-Equity-Fund wegen Schadensersatzforderungen durch Bilanzmanipulationen in einem staatlichen Gerichtsverfahren
  • Vertretung mehrerer Unternehmensverkäufer:innen im Rahmen einer Post-M&A-Streitigkeit in einem DIS-Schiedsverfahren
  • Beratung und Vertretung von Minderheitsgesellschaftern eines Betreibers medizinischer Versorgungszentren in einem umfangreichen Gesellschafterstreit mit der Gesellschaftermehrheit
  • Außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung einer Publikumsfondsgesellschaft bei der Verteidigung gegen die Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses über die Veräußerung einer Fondsimmobilie durch „räuberische Gesellschafter“
  • Beratung und gerichtliche Vertretung eines Lebensmittelherstellers in einer komplexen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Joint-Venture
  • Beratung eines Unternehmens der Lebensmittelbranche im Zusammenhang mit der streitigen Einziehung von Geschäftsanteilen eines Gesellschafters sowie gerichtliche Vertretung bei der Verteidigung gegen anschließende Abfindungsklage
  • Beratung und außergerichtliche Verteidigung eines Gründers eines Startups gegen die außerordentliche Kündigung und Abberufung als Geschäftsführer sowie den zwangsweisen Ausschluss aus der Gesellschaft aufgrund einer Bad-Leaver-Klausel
  • Außergerichtliche Beratung eines Medienunternehmens bezüglich der Geltendmachung von Ansprüchen aus § 25 UmwG gegen die Mitglieder des Vertretungsorgans eines übertragenden Rechtsträgers
(Referenzmandate enthalten auch Anwaltstätigkeiten unserer Anwält:innen in früheren Kanzleien)

Eine Welt im Wandel: Gestörte Lieferketten, ein konstantes Fortschreiten der Digitalisierung und Automatisierung sowie veränderte Erwartungen und Anforderungen aus den Bereichen Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit – der Warenhandel steht vor besonderen Herausforderungen. Wir stehen unseren Mandant:innen dabei als verlässlicher Partner zur Seite.

Beheimatet in Hamburg, einer traditionsreichen Handelsmetropole und Deutschlands „Tor zur Welt“, zählen die Bereiche Handel und Vertrieb zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Über besondere Expertise verfügen wir dabei im Bereich internationaler Vertragsbeziehungen mit Berührungspunkten zu verschiedenen Ländern oder Jurisdiktionen.

Bei Streitigkeiten finden wir zusammen mit unseren Mandant:innen, die bestmögliche Lösung. Wir beraten im Rahmen außergerichtlicher Konfliktlösung und vertreten unsere Mandant:innen engagiert und entschlossen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

Ergänzend beraten wir unsere Mandant:innen auch bei Vertragsverhandlungen und der Gestaltung rechtssicherer Verträge.

  • Gerichtliche Vertretung eines Handelshauses in Rechtsstreit unter grenzüberschreitendem Warenkaufvertrag wegen Nichtlieferung
  • Gerichtliche Vertretung eines deutschen Unternehmens in Rechtsstreit unter grenzüberschreitendem Kaufvertrag (CISG) nebst Urteilsvollstreckung in Frankreich
  • Gerichtliche Vertretung eines Handelsunternehmens in Rechtsstreit mit Dienstleistungsbetrieb betreffend Haftung wegen unsachgemäßer Behandlung von Warenbeständen
  • Gerichtliche Vertretung eines Personalvermittlungsunternehmens in Rechtsstreit mit Handelsvertreter betreffend die außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrags und die Abwehr unberechtigter Provisionsansprüche sowie im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hinsichtlich der Untersagung verbotener Konkurrenztätigkeit
  • Beratung eines Handelsunternehmens zu Fragen der Einbeziehung von AGB in grenzüberschreitenden Kauf- und Lieferverträgen
  • Beratung eines Handelsunternehmens beim Abschluss eines Handelsvertretervertrags
  • Vertretung eines börsennotierten Medienunternehmens bei der gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ehemaligen Angestellten und externe Logistikdienstleister wegen der Abrechnung von Scheinlogistikleistungen im Rahmen eines umfangreichen Betrugssystems


(Referenzmandate enthalten auch Anwaltstätigkeiten unserer Anwält:innen in früheren Kanzleien)

Wir verfügen über besondere Expertise in internationalen Streitigkeiten. Im internationalen Privat- und Verfahrensrecht liegt eine unserer Kernkompetenzen.

Mit langjähriger Erfahrung vertreten wir unsere Mandant:innen in Streitigkeiten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Wirtschaftsverträgen, u. a. Kauf- und Lieferverträgen, Dienstleistungs- und Werkverträgen sowie in Streitigkeiten im Kontext von internationalen Lieferketten, Anlagen- und Bauprojekten sowie Schadensfällen.

Als versierte Prozessanwält:innen treten wir für unsere Mandant:innen in komplexen internationalen Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten in Deutschland auf. In nationalen und internationalen Schiedsverfahren übernehmen wir für unsere Mandant:innen die Parteivertretung und verfügen über breite Erfahrung mit einer Vielzahl von Schiedsordnungen (u. a. ICC, DIS, GMAA, HK Hamburg). Daneben sind Anwält:innen unserer Kanzlei auch regelmäßig als Schiedsrichter:innen tätig.

Bei Streitigkeiten mit Berührungspunkten zu verschiedenen Jurisdiktionen entwickeln wir mit unseren Mandant:innen die internationale Prozessstrategie und übernehmen die Koordination der Prozessverfahren.

Wir unterstützen zudem unsere Mandant:innen bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Urteilen und Schiedssprüchen.

Bei Fragestellungen zum ausländischen Recht und Verfahren vor ausländischen Gerichten profitieren unsere Mandant:innen von unseren Beziehungen zu erstklassigen Wirtschaftskanzleien im Ausland.

  • Gerichtliche Vertretung eines Handelsunternehmens in Rechtsstreit unter grenzüberschreitendem Liefervertrag mit parallelen Gerichtsverfahren in unterschiedlichen Jurisdiktionen
  • Vertretung eines Serviceunternehmens in komplexem Rechtsstreit unter grenzüberschreitendem Reparaturauftrag mit zahlreichen Beteiligten mit Sitz in verschiedenen Ländern
  • Gerichtliche Vertretung eines skandinavischen Unternehmens in grenzüberschreitenden Rechtstreit um Rückzahlungsansprüchen unter Rahmenvertrag
  • Vertretung eines US-amerikanischen Unternehmens in grenzüberschreitender Streitigkeit über Zahlungsansprüche aus Vertrag betreffend Software-Lösungen
  • Vertretung eines Handelsunternehmens in Rechtsstreit um Einbeziehung von AGB in grenzüberschreitenden Kauf- und Lieferverträgen
  • Gerichtliche Vertretung einer Schiffswerft in Rechtsstreit unter einem Liefervertrag mit parallelen konkurrierenden Verfahren in unterschiedlichen Staaten
  • Beratung und Vertretung eines deutschen Handelsunternehmens bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung eines Urteils
  • Gerichtliche Vertretung eines spanischen Unternehmens wegen vermeintlicher Mängel in grenzüberschreitender Lieferbeziehung


(Referenzmandate enthalten auch Anwaltstätigkeiten unserer Anwält:innen in früheren Kanzleien)

Unternehmerische Entscheidungen sind oft Gratwanderungen. Die anwaltliche Kunst liegt darin zu wissen, wo die Grenzen zwischen zulässigem unternehmerischem Ermessen und einer Pflichtverletzung oder gar strafbaren Handlung verlaufen.

Wir kennen die herausragende Bedeutung einer ordnungsgemäßen Dokumentation. Als erfahrene Berater:innen stehen wir Geschäftsführer:innen, Vorständ:innen, Aufsichtsrät:innen und Beirät:innen in sämtlichen laufenden Angelegenheiten und bei der Bewältigung von Sondersituationen (insbesondere in der Krise oder beim Verdacht von Compliance-Verstößen) zur Seite. Kommt es zu einem Schaden, beraten und vertreten wir sowohl Organmitglieder bei der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen als auch Gesellschaften bei der Prüfung und gerichtlichen Verfolgung von Haftungsansprüchen.

Bei der Beratung durch Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Unternehmensberater:innen entsteht nicht selten Streit zu potentiellen Beratungsfehlern oder fehlenden Hinweisen. Kommt es zu einem Konflikt, beraten und vertreten wir sowohl die Berater:innen bei der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen als auch Gesellschaften bei der Prüfung und gerichtlichen Verfolgung von Haftungsansprüchen.

  • Außergerichtliche Beratung des Aufsichtsrats eines börsennotierten Wettanbieters im Zusammenhang mit der Prüfung und etwaigen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder
  • Gerichtliche Vertretung einer Anwaltskanzlei wegen einer vermeintlich analogen Haftung für angeblich deliktische Handlungen eines (Schein-)Rechtsanwalts
  • Gerichtliche Vertretung eines Rechtsanwalts wegen des Vorwurfs angeblicher Beihilfe betreffend Untreuehandlungen eines Mandanten
  • Beratung und Verteidigung eines Geschäftsführers eines Bauunternehmens gegen die Inanspruchnahme aus Geschäftsleiterhaftung


(Referenzmandate enthalten auch Anwaltstätigkeiten unserer Anwält:innen in früheren Kanzleien)

Die Metropolregion Hamburg ist ein bedeutender Standort für innovativen Schiffbau (insbesondere Spezialschiffe, Yachten, Marineschiffe), für leistungsstarke Hafenlogistik sowie ein Zentrum der deutschen Windenergiebranche. Seit 1996 ist Hamburg zudem Sitz des Internationalen Seegerichtshofs.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung mit komplexen Streitigkeiten im Bereich Schiffbau, Schiffbauzulieferindustrie, maritimer Anlagenbau sowie Meeres- und Offshore-Technik. Ferner verfügen wir über besondere Expertise mit gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten in der maritimen Wirtschaft.

Anwält:innen unserer Kanzlei sind zudem regelmäßig in Streitigkeiten der maritimen Wirtschaft als Schiedsrichter:innen tätig, u.a. in Schiedsverfahren nach der Schiedsordnung der in Hamburg beheimateten German Maritime Arbitration Association (GMAA).

Neben der Beratung und Vertretung im Bereich der Konfliktlösung stehen wir der maritimen Wirtschaft auch als erfahrene anwaltliche Berater:innen bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zur Seite.

  • Gerichtliche Vertretung eines Unternehmens in komplexem Rechtsstreit in Zusammenhang mit dem Bau eines Spezialschiffes
  • Beratung und Vertretung in Rechtsstreit um Vergütungsforderungen im Zusammenhang mit Schiffbauprojekt
  • Gerichtliche Vertretung eines Unternehmens in Rechtsstreit wegen Haftung unter einem Bauaufsichtsvertrag für Schiffsneubau
  • Gerichtliche Vertretung in Rechtsstreit unter einer Kriegsrisikoversicherung
  • Gerichtliche Vertretung eines Unternehmens im Zusammenhang mit dem Ausfall des Großwälzlagers im Schiffsantriebssystem


(Referenzmandate enthalten auch Anwaltstätigkeiten unserer Anwält:innen in früheren Kanzleien)